Kultur gehört ins Grundgesetz
Kultur ist kein Luxusartikel, den wir uns nur in guten Zeiten gönnen und in Krisen einfach wegstreichen können. Sie ist ein grundlegender Bestandteil unseres gesellschaftlichen Miteinanders, und deshalb ist ihre Existenz für mich schlichtweg nicht verhandelbar. Aus diesem Grund unterstütze ich die langjährige Forderung des Deutschen Kulturrates aus voller Überzeugung: Wir müssen Kultur endlich als Staatsziel in unser Grundgesetz aufnehmen. Wenn wir heute beobachten, wie der Rotstift blutige Schneisen in unsere Kulturlandschaften zieht und allerorts massive Einschnitte drohen, wird deutlich, dass wir diesen verfassungsrechtlichen Schutz dringender denn je brauchen. Nur so können wir die soziale Absicherung von Kulturschaffenden und das Überleben unverzichtbarer Einrichtungen dauerhaft und verbindlich absichern.
Doch es geht bei dieser Verankerung im Grundgesetz längst nicht nur um klamme Kassen, sondern um die harte Verteidigung unserer Demokratie. Neurechte Kräfte inszenieren zunehmend einen gezielten Kulturkampf gegen all jene, die sich in der Kunst für Toleranz und Weltoffenheit einsetzen – bis hin zu erschreckenden Forderungen nach einer sogenannten „Entsiffung“ des Kulturbetriebs. Kunst ist immer einer subjektiven Betrachtung unterworfen und damit zwangsläufig politisch angreifbar. Gerade in Zeiten wachsender gesellschaftlicher Spannungen brauchen wir geschützte Orte der kulturellen Auseinandersetzung, die soziale Teilhabe ermöglichen und uns neue Perspektiven eröffnen. Ein starker Verfassungsrang für die Kultur ist unser bestes Bollwerk, um die Kunstfreiheit verlässlich vor diesen rechten Angriffen zu schützen.